Auswirkungen der Änderungen des Zusatzleistungsgesetzes und des Strassengesetzes auf die Stadt Uster

Anfrage von Florin Schütz

Am 17. Mai 2020 kommen zwei kantonale Vorlagen zur Abstimmung, welche einen bedeutenden Einfluss auf die Finanzen der Gemeinden und damit auch der Stadt Uster hätten.

Mit der Änderung des Zusatzleistungsgesetzes soll sich der Kanton in Zukunft finanziell deutlich stärker an den AHV/IV-Ergänzungsleistungen – dem grössten Budgetposten im Bereich der Sozialkosten – beteiligen. Genau genommen soll dieser künftig 70 Prozent derjenigen Kosten übernehmen, die Kanton und Gemeinden gemeinsam zu tragen haben. Ursprünglich lag der kantonale Anteil bei 44 Prozent, mit dem Ja zur Umsetzung der Steuervorlage 17 wurde der Anteil auf 50 Prozent erhöht. 

Ebenfalls entscheidet das Stimmvolk über eine Änderung des Strassengesetzes. Neu soll sich der Kanton am Strassenunterhalt der Gemeinden beteiligen. Zwischen 80 und 90 Millionen Franken aus dem kantonalen Strassenfonds sollen in den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen fliessen. Dies wäre nicht nur eine Annäherung an das Verursacherprinzip – Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen werden derzeit vollständig aus ordentlichen Steuern finanziert, sondern würde auch die Gemeindefinanzen entlasten. 

Ich stelle dem Stadtrat folgende Fragen: 

  1. Was wären die finanziellen Auswirkungen der Änderung des Zusatzleistungsgesetzes auf die Stadt Uster? 
  2. Was wären die finanziellen Auswirkungen der Strassengesetzänderung auf die Stadt Uster? 
  3. Wie stellt sich der Stadtrat zu den beiden Vorlagen?

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