Anfrage von Balthasar Thalmann
Es sind eindrückliche Zahlen, die der Bund präsentiert: im 2018 waren 7.9% der Bevölkerung, also 660‘000 Personen von der Einkommensarmut betroffen. Die Anzahl Armutsbetroffener nimmt seit 2014, nach einigen Jahren des Rückgangs, wieder zu. Erstaunlich ist zudem, dass 3.7%, also 135‘000 der Erwerbstätigen von Einkommensarmut betroffen sind. Es ist zu befürchten, dass sich mit den Folgen der Corona-Pandemie diese Zahlen weiter verschlechtern.
Im 2010 hat der Bundesrat die Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung verabschiedet. Sie war Grundlage für eine engere Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden in dieser Frage. Caritas bezeichnete im 2010 das nun vergangene Jahrzehnt als Jahr-zehnt zur Bekämpfung der Armut und formulierte das Ziel, die Anzahl von Armut betroffenen Menschen zu halbieren. Ein Ziel, welches trotz positiver wirtschaftlicher Entwicklung bei weitem verfehlt wurde.
Die erwähnte tripartite Zusammenarbeit führte zur Unterzeichnung einer (weiteren) gemeinsamen Erklärung am 7. September 2018 im Rahmen des Nationalen Programms gegen Armut. Dabei wurden drei Handlungsfelder definiert: «Förderung von Bildungschancen», «soziale und berufliche Integration» sowie «Allgemeine Lebensbedingungen». Die Umsetzung der Massnahmen sind eine Querschnittsaufgabe, gehen weit über die Sozialhilfe hinaus und liegen Kompetenzbereich aller kommunalen Behörden.
Ich stelle dem Stadtrat , der Primarschulpflege, der Sozialbehörde und der Sekundarschulpflege folgende Fragen:
- Wie beurteilen der Stadtrat und die Sozialbehörde die Armutssituation insgesamt in der Stadt Uster? Wieviele Armutsbetroffene leben hier?
- Inwieweit waren die Arbeiten der nationalen Plattform für den Stadtrat, die Sozialbehörde, die Primarschulpflege und die Sekundarstufe hilfreich?
- Wie arbeiten die einzelnen kommunalen Behörden zusammen, um die definierten Handlungsfelder und Maßnahmen umzusetzen?
- Inwieweit werden die von Bund und Kanton geleisteten Unterstützungen sowie zur Verfügung gestellten Mittel als ausreichend beurteilt? Sind die vom Gemeinderat definierten Ziele, Leistungsaufträge und Ressourcen ausreichend?
- Wo bestehen welche Defizite, um die Ziele der Armutsbekämpfung zu erreichen bzw. die von der Nationalen Plattform definierten Massnahmen umzusetzen?
- Ist der Stadtrat bereit, – angesichts der Querschnittsaufgabe – die Federführung zur Behebung
dieser Defizite zu übernehmen?
Die Fragen 2 bis 5 richten sich auch an die Primarschulpflege, die Sozialbehörde und die Sekundarschulpflege.