Übertriebener Polizeieinsatz gegen KlimaaktivistInnen

Anfrage von Florin Schütz, Eveline Fuchs (Grüne) und Beatrice Caviezel (GLP)

Am 15. Mai wurden am Wochenmarkt mehrere Klimaaktivist*innen in Uster kontrolliert und weggewiesen. Als Grund für die Wegweisung wurde auf das Corona-bedingte Versammlungsverbot verwiesen. Pikant: Die Aktivist*innen verbreiteten zwar durch beschriftete Masken, Buttons und ähnlichem eine politische Botschaft, waren aber einzeln unterwegs, eine Versammlung war nicht geplant. Ebenso wurden den Aktivist*innen diverse Gegenstände (Masken, Kleber, Ansteck-Buttons) entnommen, die weder verboten sind, noch in irgendeiner Weise eine Gefahr dargestellt hätten.

Im Rahmen des Klima-Aktionstages «Challenge for Future», der an diesem Tag stattfand, hatte die Bewegung «Klimastreik Uster» eine «Schuhdemonstration» geplant, wie sie in ähnlicher Form in der Stadt Zürich durchgeführt und geduldet wurde. Mit dem Auslegen zahlreicher Schuhpaare auf einem öffentlichen Platz wollte die Bewegung eine Menschenansammlung symbolisieren und auf dringend notwendige Massnahmen zum Schutz unserer Umwelt aufmerksam machen. Die Aktion wurde bereits im Voraus von der Stadtpolizei verboten. Dies führte auch zu medialer Kritik durch den Klimastreik, allerdings wurde das Verbot akzeptiert.

Als Alternative sollte die Aktion auf einem privaten, nicht öffentlich einsehbaren Gelände durchgeführt werden, auch dem machte die Polizei aber einen Strich durch die Rechnung. Vier Klimaaktivist*innen wurden von der Polizei aufgehalten, als sie das Material durch die Stadt transportierten. Sie wurden auf den Polizeiposten eskortiert und erhielten ein 24-stündiges Aufenthaltsverbot für die Innenstadt. Schilder und Schuhe wurden vorübergehend beschlagnahmt.

Dieses rigorose Durchgreifen der Polizei, obwohl keine Handlung stattfand, die gegen das vom Bund auferlegte Versammlungsverbot verstossen hätte, ist bedenklich und wirft Fragen auf. Auch in Krisenzeiten muss politischer Aktivismus und politische Meinungsäusserung möglich sein. Wegweisungen aufgrund von ebensolcher sind absolut inakzeptabel, sofern nicht explizit gegen behördliche Anweisungen verstossen wird.

Dieser Vorfall muss konsequent aufgearbeitet und entsprechende Lehren und Konsequenzen gezogen werden.

Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Wie beurteilt der Stadtrat das Eingreifen der Polizei in dieser konkreten Situation? Inwieweit war dieses in den Augen des Stadtrates gerechtfertigt/notwendig?
  2. War das Vorgehen der Polizist*innen eine spontane Reaktion oder entsprach dieses einem im Voraus durchgegeben Befehl/Einsatzkonzept?
  3. Am Einsatz waren sowohl die Stadt-, als auch die Kantonspolizei beteiligt. Welcher Polizeikorps hatte den Lead?
  4. Müssen Personen in Uster auch in Zukunft damit rechnen eine Wegweisung zu erhalten, wenn sie politische Accessoires auf sich tragen? Wenn ja, wie rechtfertig der Stadtrat ein solches Vorgehen?
  5. Wie wird sichergestellt, dass auch in Krisenzeiten bestimmte Formen von politischem Aktivismus möglich sind?
  6. Verfügt die Stadtpolizei Uster über ein Konzept, wie in Krisenzeiten mit nicht bewilligten Veranstaltungen, Aktionen, etc. umzugehen ist? Falls ja, wie sieht dieses aus?

 Besten Dank für die Beantwortung der Fragen.

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