Anfrage von Ali Özcan und Angelika Zarotti
Die ausserordentliche Covid-19-Situation besteht 2021 weiterhin. Aufgrund der Pandemie sind weiterhin verschiedene Betriebe in Uster geschlossen oder können nur zum Teil Dienstleistungen erbringen. Dies betrifft vor allem die Gastronomie und den Detailhandel. Auch Sportvereine und Fitnesscenter sind davon betroffen; es kann nur reduziert oder überhaupt gar nicht trainiert werden. Die hohen Fixkosten wie Miete, Versicherung und dergleichen müssen trotzdem bezahlt werden. Es ist uns jedoch bewusst, dass Unterstützungen sowohl kantonal wie auch auf Gemeindeebene existieren.
Wir haben uns beim Stadtrat der Finanzen erkundigt, wie es mit einem Mieterlass in städtischen Liegenschafen aussieht. Für die schnelle Rückmeldung bedanken wir uns an dieser Stelle nochmals. Die Antwort lautet, dass während der ersten Welle 60% Mietzinserlass für die Gewerbetreibenden ausgesprochen wurde. Den Vereinen wurde der Erlass durch den Corona-Ausschuss bewilligt.
Jetzt, beim zweiten Lockdown, wird die eingeforderte Miete gestundet, aber nicht erlassen. Obschon die Infrastruktur durch die Stadt bereitgestellt wird, dürfen zum Beispiel Vereine wegen den Covid 19- Einschränkungen die freie Infrastruktur nicht oder nur teilweise nutzen.
Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:
- Weshalb wird im zweiten Lockdown die Miete nur gestundet?
- Was für Gründe bestehen, dass der zweite Lockdown nicht wie der Erste behandelt wird?
- Welche Gedanken hat sich der Stadtrat gemacht, um in Zukunft bei solchen ausserordentlichen Härtefällen zeitnah und nachhaltig dem Ustermer Gewerbe und den Vereinen zu helfen?»
Wir bedanken uns für die Beantwortung der Fragen.