Anfrage von Marius Weder und Nina Nussbaumer
Der Regierungsrat hat mit der Vorlage 5939 im November 2023 dem Kantonsrat eine Änderung des Steuergesetzes beantragt. Konkret geht es um eine Senkung des Gewinnsteuersatzes von heute 7 auf neu 6 Prozent. Die zuständige Kommission des Kantonsrats hat die Beratung der Vor-lage unterdessen abgeschlossen und die Vorlage dürfte bald vom Kantonsrat verabschiedet werden.
Die Steuergesetzänderung hat direkte Konsequenzen für die Gemeinden im Kanton Zürich. Denn die Steuereinnahmen von juristischen Personen gehen sowohl an den Bund, den Kanton Zürich als auch die jeweilige Standortgemeinde. Der Regierungsrat ist sich dessen bewusst, weshalb er auch eine Schätzung für die Mindereinnahmen machte. Diese Schätzungen beruhen jedoch auf dynamischen Modellrechnungen, welche sehr viele Ungewissheiten beinhalten und deren Effekte – wenn, dann erst nach einigen Jahren eintreffen würden. Schaut man sich die Mindereinnahmen der Vorlage anhand der Zahlen von 2023 an, belaufen sich diese auf über 350 Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden (Kantonale Steuereinnahmen der juristische Personen 2023: 1’297 Mio. CHF. Reduktion des Gewinnsteuersatzes von 7 auf 6% ergibt eine Reduktion von 185 Mio. CHF für den Kanton Zürich und ca. gleichviel für alle Gemeinden zusammen.).
Entsprechend wichtig ist es, für die Stadt Uster die wahren Konsequenzen der Gewinnsteuersatz-senkung zu kennen. Vor allem auch mit der nun voraussichtlich verabschiedeten Vorlage, welche der bürgerliche Kantonsrat aus Sicht der Gemeindefinanzen nochmals verschlechtert hat. Denn in einer Abstimmung ist es zentral, dass man der Stimmbevölkerung reinen Wein einschenkt.
Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:
- Wie viel weniger Steuererträge pro Jahr hat die Stadt Uster, wenn der kantonale Gewinnsteuersatz von 7 auf 6% reduziert wird? Bitte um eine Berechnung anhand der Jahresrechnung 2023.
- Wie viel Steuerfuss-Prozenten entspricht der Betrag aus Frage 1?
- Profitiert die Stadt Uster von Ausgleichsmassnahmen des Kantons (insbesondere zeitlich beschränkte Unterstützung für besonders betroffene Gemeinden) im Zusammenhang mit der kantonalen Vorlage 5939?
- Wenn ja, wie hoch sind diese?