Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat
09. Juli 2003
Abschaffung der Handänderungssteuer im Kanton Zürich – Auswirkungen auf die Stadt Uster
Anfrage von Stefan Feldmann
An seiner Sitzung vom 23. Juni hat der Kantonsrat die Initiative mit dem irreführenden Titel «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» behandelt, welche die Abschaffung der Handänderungssteuer verlangt. Die Initiative gelangt aller Voraussicht nach im November dieses Jahres zur Abstimmung.
Im Kanton Zürich wird die Handänderungssteuer ausschliesslich von den politischen Gemeinden erhoben. Der Steuerertrag für die Gemeinden aus der Handänderungssteuer betrug in den letzten Jahren jeweils rund 120 Mio. Franken. Die Handänderungssteuer stellt deshalb eine nicht unwesentliche Einnahmequelle für die Gemeinden dar. Der Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich hat sich denn auch bereits im Jahre 2000 gegen eine Abschaffung der Handänderungssteuer ohne Kompensation der damit verbundenen Steuerausfälle ausgesprochen.
Ich frage den Stadtrat in diesem Zusammenhang an:
- Wie hoch waren die Erträge aus der Handänderungssteuer für die Stadt Uster in den letzten fünf Jahren (in Franken und in Steuerprozenten)?
- Wie stellt sich der Stadtrat zum Anliegen der Volksinitiative? Teilt er insbesondere die Meinung des Verbandes der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, welcher sich gegen eine Abschaffung der Handänderungssteuer ohne Kompensation ausspricht?
- Wenn ja: Ist der Stadtrat bereit, sich im Abstimmungskampf über die Volksinitiative zur Abschaffung der Handänderungssteuer entsprechend vernehmen zu lassen?
- Der Stadtrat hat in seinem Bericht zur Rechnung 2002 festgehalten, dass eine weitere Steuerfusssenkung angesichts der gesamtwirtschaftlichen Situation sowie der in den nächsten Jahren zu erwartenden Aufwandüberschüsse zur Zeit nicht opportun sei. Durch eine allfällige Abschaffung der Handänderungssteuer gingen der Stadt Uster aber wesentliche Einnahmen verloren. Wie gedenkt der Stadtrat einen solchen Einnahmenausfall zu kompensieren?
Ich danke dem Stadtrat für die Beantwortung meiner Fragen.
Zu Frage 1: Die Erträge aus den Handänderungssteuern der letzten fünf Jahren zeigen folgendes Bild:
2002: Fr. 2'266'571.35 oder 4,05 Steuerprozente
2001: Fr. 2'661'938.25 oder 5,11 Steuerprozente
2000: Fr. 2'252'564.15 oder 4,34 Steuerprozente
1999: Fr. 2'424'019.45 oder 4,66 Steuerprozente
1998: Fr. 3'197'738.45 oder 7,38 Steuerprozente
Zu Frage 2: Der Stadtrat Uster stellt sich aus finanzpolitischen Gründen und mit den nachstehenden Argumenten gegen das Anliegen der Volksinitiative:
- Die Handänderungssteuer ist eine von den Betroffenen akzeptierte Steuer.
- Eine isolierte Abschaffung der Handänderungssteuer ist inakzeptabel; deren durchaus diskutierbare Existenz müsste im Rahmen einer Gesamtrevision der Zürcherischen Steuergesetzgebung betrachtet werden.
- Wegen des markanten Rückgangs der Grundstückgewinnsteuern in den letzten Jahren fehlen der Stadt Uster heute Mittel für den Ausbau der Infrastruktur.
- Sollte als Folge der Abschaffung der Handänderungssteuer eine Steuerfusserhöhung tatsächlich unabwendbar sein, müsste die Inanspruchnahme von Steuerfussausgleich geprüft werden, was mit einer gewissen und nicht erwünschten Abhängigkeit vom Kanton verbunden wäre.
Der leitende Ausschuss des Gemeindepräsidentenverbandes hat sich in der Mehrheit für die Beibehaltung der Handänderungssteuer ausgesprochen.
Zu Frage 3: Der Stadtrat Uster will sich nicht separat im Abstimmungskampf engagieren. Er ist jedoch bereit, den Gemeindepräsidentenverband im koordinierten Abstimmungskampf zu unterstützen, sofern dieser sich überhaupt aktiv einbringen will.
Zu Frage 4: Grundsätzlich kann ein solcher Einnahmeausfall nur mit massiven Sparanstrengungen aufgefangen werden. Wie und in welchen Bereichen dies möglich ist, müsste im einzelnen genau geprüft werden. Der Stadtrat will insbesondere vermeiden, den Einnahmeausfall über eine Anhebung des Steuerfusses zu kompensieren. Da dieser sich heute schon drei Prozent über dem kantonalen Mittel befindet, könnte eine Steuerfusserhöhung auf die Stadt Uster weitreichend negative Auswirkungen zur Folge haben