Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat
18. September 2024
Absage von «Uster on Ice»
Anfrage von Nina Nussbaumer
Die Absage der Veranstaltung Uster on Ice seitens der Organisatoren bedauern viele Menschen in Uster. Auch der Stadtrat äussert sein Bedauern. Die Begründung seitens der Organisation lässt einige Fragen offen und es wird suggeriert, dass die Stadt die Schuld an der Absage der Veran-staltung trägt.
Ich stelle deshalb dem Stadtrat folgende Fragen:
- Welchen Stellenwert hat die Veranstaltung Uster on Ice für den Stadtrat?
- Wie sieht die Leistungsvereinbarung von der Stadt Uster mit dem Uster on Ice aus – mit welchen Ressourcen werden die Organisatoren – auch in den vergangenen Jahren – un-terstützt? Wie unterstützte der Verein Zeughausareal das Uster on Ice?
- 3Welche gesetzlichen Grundlagen zu einer solcher Veranstaltung gibt es, insbesondere in Hinsicht auf Veranstaltungs- und Baubewilligungen?
- Weshalb scheiterten die Bemühungen von Uster on Ice, den Anlass durchzuführen aus Sicht des Stadtrates? Steht der Stadtrat mit den Organisatorinnen und Organisatoren bezüglich der Absage im Austausch?
- Was ist der Sinn der Norm, wonach man für einen Anlass bis 8 Wochen eine Bewilligung, für einen Anlass bis 12 Wochen eine Baubewilligung benötigt?
- Welche Auflagen waren seitens der Baubewilligungsbehörde vorgesehen? Was wären die Kosten der Baubewilligung gewesen?
- Was sind die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung und wer erteilt diese? Lag dem Stadtrat ein Gesuch um Ausnahmebewilligung vor? Falls, ja, weshalb wurde dem Gesuch nicht stattgegeben?
- Wie wurde im Vorfeld des Entscheides zwischen der Stadt Uster und der Organisation kommuniziert? Wurde der Stadtrat von der Organisation Uster on Ice über deren Schwierigkeiten eine Bewilligung/Baubewilligung/Ausnahmebewilligung zu erhalten informiert? Und wurden Sie informiert, dass der Anlass zum Scheitern verurteilt ist, wenn keine Ausnahmebewilligung vorliegt?
- Welche Rettungsversuche hat der Stadtrat bisher unternommen? Wie sieht der Stadtrat seine Rolle/Aufgabe in Bezug auf die Absage und das weitere Vorgehen?
Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
Der Stadtrat verweist auf die Beantwortung vom 20. Juni 2023 der Anfrage 525/2023 von Anita Borer (SVP) und Matthias Bickel (FDP): «Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren für temporäre Bauten und Anlagen», bei welcher er ähnlich gelagerte Fragestellungen bereits ausführlich beantwortet hat.
zu Frage 1: «Uster on Ice» hatte für den Stadtrat einen hohen Stellenwert. Am 12. Februar 2020 nahm die Stadtpräsidentin eine Petition mit 3500 Unterschriften entgegen, in welcher die Weiterführung des öffentlichen Eisfeldes gefordert wurde. Der Event auf dem Zeughaus brachte Licht und Zauber in die dunkle Jahreszeit. Er belebt das Stadtzentrum und bot den Kindern die Möglichkeit, draussen Schlittschuh zu laufen. Nicht zuletzt bereicherte «Uster on Ice» auch das Zeughausareal. Aus diesen Gründen unterstützte die Stadt den Event im Rahmen eines mehrjährigen Leistungskontrakts. Der Stadtrat bedauert, dass der Event nicht mehr stattfindet. Er hat Verständnis für den Veranstalter und bedankt sich für sein Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit.
zu Frage 2: «Uster on Ice» wurde mit einem jährlichen Beitrag von 30 000 Franken unterstützt. Für den Leistungskontrakt war die Leistungsgruppe (LG) Standortförderung zuständig. Der Veranstalter verpflichtete sich im Gegenzug, den öffentlichen Schulen kostenlosen Zutritt zur Eisfläche zu gewähren und die Stadt als Partnerin mit Logo aufzuführen. Zudem führte die Stadt den Neujahrs-Empfang bei «Uster on Ice» durch, was dem Veranstalter Umsatz, Gäste und Aufmerksamkeit einbrachte.
Der Verein Zeughausareal vermietete das Areal gemäss seinem städtischen Leistungskontrakt zu einer Kostenmiete. Entgegenkommen gab es auch in Form eines Mengenrabatts, teilweise nicht verrechneter Aufbauzeit und Unterstützung bei der Werbung. Ebenfalls führte der Zeughausverein auf eigene Kosten Anlässe bei «Uster on Ice» durch.
zu Frage 3: Das Ausstellen einer verwaltungsrechtlichen Veranstaltungsbewilligung (sogenannte Polizeibewilligung) nimmt Bezug auf entsprechende rechtliche Grundlagen im Sinne der Berücksichtigung der geltenden eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung sowie den kommunalen Normen.
Im Vordergrund stehen hinsichtlich der Veranstaltung «Uster on Ice» die Verordnung über die Benützung des öffentlichen Grundes der Stadt Uster, die Polizeiverordnung der Stadt Uster und der Gebührentarif der Stadt Uster. Die Erteilung der Bewilligung erfolgt in enger Zusammenarbeit (sogenannte Vernehmlassungen) und im Einvernehmen mit den zuständigen städtischen und kantonalen Amtsstellen.
Der Primärzweck einer Polizeibewilligung besteht darin, die Polizeigüter zu schützen. Gemeint sind dabei vordergründig die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die öffentliche Gesundheit, die öffentliche Sittlichkeit sowie Treue und Glaube im Geschäftsverkehr. In Uster gewährleisten diese Bestimmungen, dass Veranstaltungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen, keine Gefahren für die Allgemeinheit darstellen und in geordneter Weise durchgeführt werden können.
Eine Bewilligung wird in der Stadt Uster insbesondere dann erforderlich, sofern
- öffentlicher Grund genutzt wird, zum Bespiel für den Aufbau des Anlasses an sich, so Aufbau von Verkaufsständen, Bühnen, Zelten oder anderen temporären Strukturen, die einen bestimmten Platz beanspruchen;
- Verstärkeranlagen im Freien verwendet werden, da diese Lärmimmissionen verursachen können, welche durch die Polizei zu regulieren sind;
- Speisen und Getränken abgegeben werden (temporäres Festwirtschaftspatent), um die Einhaltung von hygienischen und gesundheitlichen Standards sicherzustellen;
- Sollten Veranstaltungen über die regulär festgelegte Schliessungsstunde (Polizeistunde gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz per Mitternacht) hinausgehen, ist zusätzlich eine Verlängerung der Schliessungsstunde erforderlich. Dies gewährleistet, dass Lärmschutzbestimmungen, insbesondere für Anwohnende, maximal möglich eingehalten werden und keine übermässige Störung der öffentlichen Ruhe entsteht. Die Stadtpolizei Uster nimmt entsprechende Anträge entgegen und prüft dabei im Sinne einer Güterabwägung, ob eine Verlängerung der Betriebszeiten gerechtfertigt erscheint und umsetzbar ist;
- Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens muss veranstalterseits auch ein Sicherheitskonzept (Siko) eingereicht werden. Dieses Konzept dient der Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmenden und der Allgemeinheit. Die Stadtpolizei prüft das Sicherheitskonzept und bewertet, ob alle relevanten Sicherheitsmassnahmen in Bezug auf Notfallpläne, Brandschutz, Erste Hilfe und Sicherheitskräfte angemessen berücksichtigt sind. Erst nach dieser Prüfung kann die Polizeibewilligung mit einzuhaltenden Auflagen erteilt werden.
Die gesetzliche Grundlage zur Baubewilligungspflicht findet sich in Art. 22 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sowie in § 309 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich (PBG). Diesbezüglich wird auf die Beantwortung vom 20. Juni 2023 der Anfrage 525/2023 von Anita Borer (SVP) und Matthias Bickel (FDP): «Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren für temporäre Bauten und Anlagen» verwiesen.
zu Frage 4: Der Anlass scheiterte, weil sich der Veranstalter zur Absage entschieden hat.
Ein Projekt wie «Uster on Ice» ist komplex, aufwendig und teuer. Es dürften deshalb verschiedene Gründe zu einer Absage geführt haben. Ein temporäres Eisfeld verursacht einen grossen Aufbauaufwand, benötigt eine teure Infrastruktur und hat hohe Betriebs- und Energiekosten. Diese Kosten müssen in einer relativ kurzen Betriebszeit eingespielt werden, wobei der Anlass einem Witterungsrisiko ausgesetzt ist. Nachdem die neuen Veranstalter das Projekt 2020 übernommen hatten, konnte der Anlass zuerst wegen der Corona-Pandemie und anschliessend wegen der Energiemangellage nicht durchgeführt werden. Im vergangenen Jahr konnte dann endlich die erste Austragung auf dem Zeughausareal stattfinden, wobei es häufig regnete. Unter diesen Voraussetzungen war es schwierig, die Kosten in der achtwöchigen Betriebszeit vollumfänglich zu decken. Deshalb sollte der Event auf zwölf Wochen verlängert werden, was aber nach einem Baubewilligungsverfahren verlangte und zusätzlich die Nutzungskonflikte auf dem Zeughausareal akzentuierte.
zu Frage 5: Grundsätzlich handelt es sich hierbei um einen Richtwert, welcher eine einheitliche Verfahrensanwendung erleichtern soll. Veranstaltungen haben stets einen Einfluss auf Dritte bzw. die Umwelt. Bei Veranstaltungen von maximal 8 Wochen sind diese in der Regel geringer bzw. sind negative Auswirkungen für allfällig betroffene Dritte als hinnehmbar zu beurteilen. Bei einer längeren Veranstaltungsdauer ist dies nicht mehr ohne Weiteres gegeben. Ausschlaggebend ist jedoch dabei immer die Grösse und Lage/Ort einer Veranstaltung. Es kann durchaus auch gerechtfertigt sein bereits bei einer kürzeren Dauer von einer Bewilligungspflicht auszugehen (so stellte bspw. das Verwaltungsgericht mit Entscheid VB.2005.00324 vom 12. Dezember 2005 zum «Kino am Berg» eine Bewilligungspflicht aufgrund der Auswirkungen der Veranstaltung auf die Umwelt bereits bei einer Dauer von 5 Wochen fest).
Im Baubewilligungsverfahren wird im Unterschied zum Verfahren für Veranstaltungsbewilligungen zudem die Einhaltung sämtlicher einschlägiger materieller Rechtsvorschriften geprüft. Dabei sind im Baubewilligungsverfahren ebenfalls die Verfahrensrechte von allfällig betroffenen Dritten zu wahren. In der Regel ist daher ein ordentliches Verfahren durchzuführen.
zu Frage 6: Die Baubewilligung hätte grundsätzlich Auflagen enthalten zum Lärmschutz (Begrenzung der Musiklautstärke und Dauer, Positionierung und Einsatz von Kühlgeräten) sowie Auflagen zum Brandschutz, zur Einleitung von Schmutzabwasser, zur Abfallbewirtschaftung sowie zum Einsatz von Heizungen im Freien (nur erneuerbare Energieträger).
Aufgrund der gemeldeten Bausumme wäre eine Baubewilligungsgebühr von ca. 4500 Franken angefallen.
zu Frage 7: Mit einer Ausnahmebewilligung kann von der Einhaltung materieller Vorschriften befreit werden, nicht jedoch von der Durchführung eines Baubewilligungsverfahrens an sich, da dieses neben der Einhaltung von materiellen Vorschriften auch den Anspruch Dritter auf deren rechtliches Gehör sicherstellt. Eine Ausnahmebewilligung im Sinne einer Nichtanwendung eines vorgeschriebenen Baubewilligungsverfahrens ist gesetzlich nicht vorgesehen und konnte bzw. wurde nicht gestellt.
zu Frage 8: Die Leistungsgruppe Baubewilligungen hat die Organisatoren bereits im Juni 2023 darauf hingewiesen, dass bei einer Ausdehnung der Veranstaltung auf über 8 Wochen ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden muss. Sie war in der Folge in einem ständigen und guten Austausch mit den Organisatoren und hat diese in der Ausarbeitung des Baugesuchs eng begleitet. Eine Baubewilligung konnte unter gewissen Auflagen in Aussicht gestellt werden (siehe Antwort 6). Über den Grund des Rückzugs des Baugesuchs wurde die Leistungsgruppe Baubewilligungen durch die Organisatoren nicht informiert.
Die Stadtpräsidentin war als Präsidentin des Vereins Zeughausareal und als Vorgesetzte der Leistungsgruppe Standortförderung über die Situation gut informiert und trug diese Informationen auch in den Stadtrat.
zu Frage 9: Als die Information über eine mögliche Absage von «Uster on Ice» am Freitag, 16. August 2024 im Stadthaus einging, handelte die Stadt umgehend. Die Abteilung Präsidiales lud bereits am nächsten Tag (Samstag, 17. August 2024) zu einem runden Tisch ein. Dieser fand dann am Mittwoch 21. August 2024 statt. Dabei konnte der sich unterdessen gefestigte Entscheid des Veranstalters aber nicht mehr korrigiert werden. Das Gespräch war von gegenseitigem Verständnis und Vertrauen geprägt, wobei von keiner Seite Vorwürfe erhoben wurden.
Nach der Absage von «Uster on Ice» hat sich aus der Bevölkerung das Projekt «Winter-Zelt Uster» formiert. Die Initiative wird im Dezember und Januar das Zeughausareal in einen stimmungsvollen Treffpunkt verwandeln. Im Zentrum der Gestaltung steht dabei aber kein Eisfeld, sondern ein grosses Feuer. Geplant sind zahlreiche Events, die sich an Kinder und Familien richten und von der Stadt Uster finanziell unterstützt werden. (www.winter-zelt.ch)