Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

20. Dezember 2023

Endlich Lärmschutzmassnahmen umsetzen

Postulat von Karin Niedermann, Natalie Lengacher (Grüne), Debora Zahn (Grüne) und Ursula Räuftlin (GLP)

Der Stadtrat wird eingeladen zu prüfen, wie Lärmschutzmassnahmen an der Quelle auf der Zentralstrasse und der Zürichstrasse sowie weiteren vergleichbaren Staatsstrassen zusammen mit dem Kanton Zürich zeitnah umzusetzen sind.

Begründung

Während der Abstimmung zur Kulturland-Initiative gegen den Bau der Moosackerstrasse und zum Gegenvorschlag des Stadtrats hat sich offenbart, dass sich die stark befahrenen Strassen im Zentrum von Uster, namentlich die Zentral- und Zürichstrasse, auch durch Lärmschutzmassnahmen wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsreduktion (Tempo 30) oder lärmarme Beläge aufwerten liessen. Eine Temporeduktion vermag als Einzelmassnahme am meisten Menschen vor übermässigem Lärm zu schützen. Eine Kombination von Temporeduktion und lärmarmen Belägen zeigt sich in Siedlungszentren aber als noch effizientere Lärmschutzmassnahme.

Der Umweltbericht 2022 des Kantons Zürich zeigt klar auf, dass der Kanton die Ziele bei der Strassenlärmbekämpfung mehrheitlich noch nicht erreicht hat. Auch in Uster gibt es zahlreiche Staatsstrassen, wo die Lärmbelastung für die Bevölkerung gross ist. Während der Kanton Zürich sich früher eher gegen Temporeduktionen auf Staatsstrassen in den Gemeinden gesperrt hat, ist er in jüngerer Zeit von dieser Praxis vermehrt abgerückt. So werden in Wädenswil oder Horgen nun auf Wunsch der jeweiligen Behörden Temporeduktionen auf ausgewählten Staatsstrassen umgesetzt. Auch in Uster hat der Kanton Zürich mit der Planung von Temporeduktionen auf Staatsstrassen begonnen, so beispielsweise in Sulzbach, Riedikon und Niederuster.

Der Lärmbelastungskataster des Kantons zeigt zudem nicht nur für die Zentral- und Zürichstrasse, sondern für verschiedene weitere Staatsstrassen wie beispielsweise die Winterthurer-, Berchtold- oder Pfäffikerstrasse auf, dass eine umfassende Prüfung von Lärmschutzmassnahmen angezeigt ist. Denn auf den meisten Staatsstrassen auf dem Gemeindegebiet von Uster werden die Alarmwerte bis 2032 erreicht oder überschritten. Die Lärmschutz-Verordnung fordert, dass vor allem Strassen, die wesentlich zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte führen, zu sanieren sind. Mit diesem Postulat fordern wir deshalb vom Stadtrat, dass er mit dem Kanton umgehend das Ge-spräch sucht und sich vehement für die nötigen Massnahmen einsetzt, damit die Zentral - und Zürichstrasse und alle anderen vergleichbaren Staatsstrassen in Uster baldmöglichst lärmberuhigt werden. Weil Lärm unserer Gesundheit schadet.

Bericht und Antrag des Stadtrates:

A.      Vorbemerkungen

Wie bereits in der Stellungnahme zur Interpellation 605/2020 «Mehr Ruhe in der Stadt – kommt sie?» erwähnt, nimmt der Stadtrat die Lärmproblematik in Uster ernst und ist sich den Lärmschutz­bedürfnissen der Bevölkerung bewusst. So wurde und wird heute die Lärmproblematik bei jedem Bauprojekt überprüft und mit gezielten Massnahmen umgesetzt.

Die Stadt Uster hat unter anderem bereits 2017 ein Lärmsanierungsprojekt für die kommunalen Strassen festgesetzt und die darin beschlossenen Massnahmen umgesetzt. Als eine der ersten Gemeinde im Kanton Zürich setzte die Stadt Uster dabei den Einsatz von lärmarmen Belägen inner­halb des Siedlungsgebietes um. Solche kamen etwa an der Sonnenbergstrasse (1. und 2. Etappe) und an der Blindenholzstrasse zum Einsatz. Der Einsatz ist auch bei weiteren geplanten Strassen­sanierungen etwa an der Wermatswilerstrasse und an der Sonnenbergstrasse (3. Etappe) geplant. Der Stadtrat fordert, wenn immer möglich, den Einbau von lärmarmen Belägen auch vom Kanton ein (z.B. Riedikerstrasse, Sulzbacherstrasse).

Weiter unterstützte und unterstützt der Stadtrat die Einführung von Tempo-30 Strecken und Zonen und fordert dies, wo sinnvoll, auch auf Staatsstrassen vom Kanton Zürich im Rahmen der Erarbei­tung von Projekten (z.B. Ortsdurchfahrten Riedikon, Sulzbach, Niederuster) ein. Wir verweisen hierzu auf die ausführliche Antwort des Stadtrates auf die Interpellation 605/2020.

Wie bereits in der ersten Stellungnahme ausgeführt, handelt es sich bei den von den Postulantinnen genannten Strassen ausnahmslos um Staatsstrassen, welche durch den Kanton geplant, betrieben und unterhalten werden.

B.      Stellungnahme des kantonalen Tiefbauamts (TBA)/Kantonspolizei (KAPO)

«Die flächendeckenden Lärmsanierungsprojekte entlang den Staatsstrassen auf dem Gebiet der Stadt Uster wurden 2016 («Uster Ost», Baudirektionsverfügung 2240/2016) bzw. 2021 («Uster West», Baudirektionsverfügung 1624/2021) festgesetzt und sind inzwischen abgeschlossen, die darin beschlossenen Massnahmen umgesetzt.

Der Regierungsrat hat jedoch im Rahmen der Beantwortung der kantonsrätlichen Anfrage KR-Nr. 329/2021 festgehalten, dass der Lärmschutz eine Daueraufgabe ist und eine Lärmsanierungspflicht besteht, solange die Grenzwerte gemäss Lärmschutz-Verordnung überschritten werden. Bei rechts­kräftig lärmsanierten Strassen ruht die Sanierungspflicht einstweilen. Dies so lange, bis entweder die durch die entsprechende Strasse verursachten Lärmemissionen wahrnehmbar zunehmen oder bis ein lnstandsetzungsprojekt geplant ist.

Im Rahmen einer Neubeurteilung sieht der Kanton als lärmreduzierende Massnahme primär den Einbau von lärmarmen Belägen vor. Ist dieser technisch oder betrieblich nicht möglich bzw. ver­bleiben trotz vorgesehenem lärmarmen Belag Grenzwertüberschreitungen, werden ferner Tempo­reduktionen geprüft. Erweisen diese sich als notwendig und zweckmässig, ist eine Interessen­abwägung durch die zuständigen Behörden vorzunehmen. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren (Art. 108 Abs. 2 lit. d. SSV).

Nebst den im Postulat erwähnten Temporeduktionen in Sulzbach, Riedikon und Niederuster sind auch auf der Zürcher-, Berchthold und Winterthurerstrasse (Nüsslikreisel bis Gschwaderstrasse) Temporeduktionen vorgesehen.

Da auf dem Stadtgebiet von Uster in den nächsten Jahren diverse lnstandsetzungsprojekte, oder Betriebs- und Gestaltungskonzepte geplant sind, ist eine gesamtheitliche Betrachtung des Stadt­gebietes Uster angezeigt. Unabhängig von ihrer Anfrage hat das Tiefbauamt des Kantons Zürich aus diesem Grund die Erarbeitung der notwendigen Grundlagenberichte über das ganze Stadtgebiet von Uster in Auftrag gegeben, um eine Interessenabwägung vornehmen zu können.

Die Resultate dieser Untersuchungen werden voraussichtlich im Herbst 2024 vorliegen. Die Interes­senabwägung ist bis Ende 2024 geplant. Der genaue Perimeter allfälliger Temporeduktionen sowie deren Umsetzungszeitpunkt steht erst nach Abschluss der Interessenabwägung fest.»

C.      Zusammenarbeit zwischen dem TBA und der Stadt bei Strassenbauprojekten

Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Uster und dem kantonalen Tiefbauamt kann als gut funk­tionierend eingestuft werden. Bei Lärmschutzfragen wird jeweils auch die kantonale Fachstelle für Lärmschutz (FALS) miteinbezogen. So hat der Kanton beispielsweise, ausgelöst durch die geplante Unterführung Winterthurerstrasse, das Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) Winterthurerstrasse – Berchtoldsstrassee – Zürichstrasse in Abstimmung mit der städtischen Leistungsgruppe Verkehrs­planung erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde ein Lärm- und ein Verkehrsgutachten erstellt, welche beide Tempo-30 als Massnahme empfehlen.

Der Stadtrat hat zu diesem BGK Stellung genommen (SRB Nr. 143 vom 2. April 2024) und das her­abgesetzte Tempo ausdrücklich begrüsst. In der Stellungnahme zum BGK Winterthurerstrasse (SRB Nr. 86 vom 5. März 2024) hat er zudem die Ausdehnung des Tempo 30-Abschnitts bis zum Siedlungsrand gefordert.

D.     Fazit

Der Stadtrat nimmt die Lärmproblematik in Uster ernst und ist sich der Lärmschutzbedürfnissen der Bevölkerung bewusst. Er steht zum Grundsatz, dass die Bekämpfung des Lärms primär an der Quelle zu erfolgen hat. In seiner Zuständigkeit hat er deshalb bereits zahlreiche Massnahmen, wie den Einbau von lärmarmen Belägen, getroffen und beabsichtigt, dies bei weiteren Strassensanie­rungen weiterhin zu tun. Des Weiteren wurden auf dem Gebiet der Stadt Uster bislang 23 Tempo 30-Zonen umgesetzt. Zudem befinden sich zwei weitere Zonen in der Projektphase. Der Entwurf des neuen kommunalen Richtplans sieht zudem die Einführung von Tempo 30 in allen Wohn­quartieren der Stadt Uster vor.

Auf Staatsstrassen hat die Stadt Uster hingegen keine Planungshoheit, sondern muss ihre Anliegen entweder im Rahmen von formellen Verfahren (Mitwirkung und Einspracheverfahren gemäss Strassengesetz oder Vernehmlassungen, usw.) resp. auf informellem Wege (Einbindung in Arbeits­gruppen, Gespräche, Meinungsaustausch) in die Planungen des Kantons einbringen. Der Stadtrat nimmt diese Rolle aktiv wahr, durchaus auch mit Erfolg: So hat der Kanton Zürich bei der Orts­durchfahrt Sulzbach Tempo 30 eingeführt, gleiches ist für die Ortsdurchfahrt in Riedikon sowie in Niederuster vorgesehen. Auch das BGK Winterthurerstrasse-Berchtoldstrasse-Zürichstrasse (inkl. Unterführung Winterthurerstrasse) sieht die Einführung von Tempo 30 vor. Die von Anwohnerinnen und Anwohnern lancierte Petition für die Einführung von Tempo 30 auf der Zentralstrasse wurde mit einer unterstützenden Stellungnahme an die Baudirektion weitergeleitet und wird im Rahmen des regelmässigen Austauschs mit der Baudirektion thematisiert. Dass das Tiefbauamt nun für eine gesamtheitliche Betrachtung des Stadtgebiets Uster die Erarbeitung eines Grundlagenberichts in Auftrag gegeben hat, begrüsst der Stadtrat.

Es lässt sich somit festhalten, dass bezüglich Lärmschutz auf den Staatsstrassen aktuell umfang­reiche Bemühungen laufen. Es muss allerdings auch auf limitierende Faktoren hingewiesen werden. Solche sind die personellen und finanziellen Ressourcen des Kantons. Ebenso müssen die Aus­wirkungen einer Temporeduktion auf das ÖV-System genau analysiert und bei grösseren Aus­wirkungen geeignete Beschleunigungsmassnahmen ergriffen werden, wie z.B. eine Anpassung der Infrastruktur, die Bevorzugung des ÖV an Knoten oder Anpassungen im ÖV-Betrieb.

E.      Weitere Massnahmen

Wie erwähnt, nimmt der Stadtrat das Ruhebedürfnis der Bevölkerung ernst und sieht in der Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen eine Daueraufgabe. Dabei stellt der Strassenlärm einen wichtigen Faktor dar, er ist aber nicht der einzige. Das Ruhebedürfnis kann und wird auch durch andere Quellen gestört, sei es durch Fluglärm, Verstössen gegen die Nachtruhe usw.

Eine interne Analyse hat dabei ergeben, dass die Zuordnung von Lärmthemen und -fragen auf organisatorischer Ebene heute unzureichend geregelt ist. Deshalb hat der Stadtrat bereits im November 2023 entschieden, dass verwaltungsintern eine breit abgestützte «Strategiegruppe Lärm­schutz» geschaffen wird, die sich den Lärmfragen abteilungsübergreifend annimmt. Sie wird dabei durch die Lärmschutz-Koordinationsstelle unterstützt, welche im Geschäftsfeld Gesundheit und Um­welt angesiedelt wird. Hierfür ist im Budget 2025 ein neues Stellenpensum von 20 Prozent vorge­sehen.

Die Lärmschutz-Koordinationsstelle soll, wie es der Name schon sagt, bei städtischen Lärmthemen koordinieren. Die fachspezifische Verantwortung für die Umsetzung von Massnahmen verbleibt aber bei den zuständigen Verwaltungseinheiten. Der Stadtrat ist überzeugt, dass durch eine überge­ordnete Koordination die themenübergreifenden Probleme besser und effizienter angegangen und gelöst werden können.

Aufgabe der neuen Strategiegruppe Lärmschutz wird zudem sein, eine Strategie für einen zukunfts­gerichteten Lärm-/Ruheschutz in der Stadt Uster zu erarbeiten. Ziel dieser Strategie ist, den Grund­satz «Lärm-/Ruheschutz als Daueraufgabe» zu verankern und so den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen

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