Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat
19. März 2024
Familienergänzende Betreuung: Situation in Uster
Anfrage von Nina Nussbaumer und Tanja Göldi
Kindertagesstätten sind zentrale Elemente zur Umsetzung diverser Forderungen wie die Erhöhung der Entwicklungschancen von Kindern, die Förderung von Chancengerechtigkeit, die Gleichstellung von Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch die Situation rund um KiTa’s ist schwierig. Wenn überhaupt genügend Betreuungsplätze vorhanden sind, sind diese für viele kaum bezahlbar und die Arbeitsbedingungen in den Institutionen häufig prekär. Dies hat zur Folge, dass kein Personal gefunden wird und eine hohe Fluktuation besteht, was wiederum negative Auswirkungen auf die Qualität und auf die Erfüllung der oben genannten Forderungen hat.
Uster ist von der schwierigen Situation nicht ausgenommen. Die Stadt Uster schliesst mit privaten KiTa’s Verträge ab und bietet den Eltern Unterstützungsbeitr.ge an.
Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:
- Wie funktioniert das FEB Modell in Uster?
- Wie werden die Elternbeiträge berechnet und wie hoch sind diese für Familien mit einem tiefen, mittleren und hohen Budget? Wie wichtig ist dem Stadtrat eine bezahlbare Kinderbetreuung für alle? Hält er die aktuellen Beiträge für alle für bezahlbar?
- Wie viele Plätze werden insgesamt subventioniert?
- Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Stadt?
- Wie hat sich der Anteil der Eltern an den Gesamtkosten (Kostendeckungsgrad) entwickelt?
- Welches ist der aktuelle Stand der .berprüfung des FEB Modells? Aus welchen Gründen wird das Modell überprüft? Welche Ziele verfolgt der Stadtrat mit der .berprüfung? Welche anderen Modelle werden bei der .berprüfung in Betracht gezogen?
- Die Situation in Uster zeigt auch folgendes Bild: Es gibt zu wenig KiTa Plätze, Eltern müssen eine Änderung des Betreuungstages 1.5 Jahre im Voraus anmelden und kurzfristige Betreuungstage sind kaum möglich. Was unternimmt der Stadtrat gegen diese Situation?
- Welche Einflüsse haben kantonale und nationale Bestrebungen auf die Situation in Uster?
- Der Stadtrat fungiert als Stiftungsrat der Heusser-Staub-Stiftung, die wiederum die KiTa Heusser-Staub betreibt. Als oberstes Organ einer Stiftung trägt der Stadtrat damit auch die Verantwortung über die Mitarbeitenden. Wie nimmt der Stadtrat seine Verantwortung als Stiftungsrat in Bezug auf die Arbeitsbedingungen wahr? Gemäss Berichten von Eltern ist die Personalfluktuation hoch. Welche Massnahmen ergreift er, um die Situation in der Heusser Staub Kita zu verbessern?
Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Leistungsgruppe Familienergänzende Betreuung (FEB) der Abteilung Soziales hat mit 9 von gegenwärtig 14 Kitas in der Stadt Uster und dem Tagesfamilienverein Zürcher Oberland Zusammenarbeitsverträge abgeschlossen. Diese Kitas gehören zur FEB-Gruppe. Eltern, die in Uster wohnen und ihre Kinder in einer dieser Kitas betreuen lassen, können bei der Leistungsgruppe FEB einen Antrag auf Subventionierung der Elternbeiträge stellen. Die Höhe dieser Subventionen richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und dem Vermögen.
Zu Frage 2: Die detaillierten Grundlagen für die Berechnung der Elternbeiträge sind im Reglement zu den Elternbeiträgen (Stadt Uster - Elternbeitragsreglement FEB) geregelt und in der Elternbeitrags-tabelle (Stadt Uster - Elternbeitragstabelle für Krippen und Horte FEB) näher ausgeführt, beides ist auf der Homepage der Stadt Uster publiziert:
Der Elternbeitrag pro Tag setzt sich aus dem Basisbeitrag von 17.00 Franken und einem Leistungsbeitrag, der sich aus dem steuerbaren Einkommen und dem Vermögen unter Berück-sichtigung von gewissen Abzügen je nach Haushaltsgrösse berechnen lässt, zusammen. Der tiefste Tarif beträgt damit 17 Franken pro Tag. Der von den Eltern zu leistende Maximaltarif richtet sich nach dem entsprechenden Tagestarif der Kita. Diese Tagestarife werden vom Stadtrat jährlich genehmigt und basieren auf einer individuellen Normkostenrechnung. Deshalb sind sie für jede Kita unterschiedlich. Gegenwärtig variieren sie von 106.00 Franken bis 125.00 Franken.
Beträgt der Tagessatz einer Kita der FEB-Gruppe beispielsweise 119.00 Franken, zahlen Eltern mit einem steuerbaren Einkommen ab 106 000.00 Franken diesen Maximaltarif.
Verfügen Eltern über ein steuerbares Einkommen zwischen 41 000.00 und 80 000.00, so beträgt der von ihnen zu leistende Tagestarif zwischen 41.00 Franken und 88.00 Franken pro Tag. Bei einem Einkommen ab 81 000.00 Franken beträgt der Elternbeitrag 89.00 Franken pro Tag. Obergrenze bildet der Tagestarif der jeweiligen Kita.
Ab einem steuerbaren Vermögen von 50 000 werden 5 % zum steuerbaren Einkommen hinzugeschlagen.
Dem Stadtrat ist eine bezahlbare Kinderbetreuung sehr wichtig. Sie fördert nicht nur die Attraktivität der Stadt Uster als Wohn- und Arbeitsort, sie ist unter anderem auch ein Mittel gegen den Fachkräftemangel, indem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert wird.
Mit den dargestellten Tarifen der Kitas und der Subventionierung von Elternbeiträgen schneidet Uster im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden gut ab. Der Stadtrat ist sich dennoch bewusst, dass die Fremdbetreuungskosten für Eltern eine grosse finanzielle Belastung darstellen. Es wäre daher wünschenswert, dass der Kanton im Rahmen der geplanten Revision des Kinder- und Jugendhilfegesetzes den Gemeinden mehr Mittel für die Finanzierung der Familienergänzenden Betreuung zur Verfügung stellt.
Zu Frage 3: Im Jahr 2023 standen in den Kitas der FEB-Gruppe rund 210 Kita-Plätze zur Verfügung, die bei Vorliegen der Voraussetzungen auch subventioniert werden. Rund 20 weitere subventionierte Betreuungsplätze stehen in den Tagesfamilien zur Verfügung.
Zu Frage 4: Im Jahr 2023 betrugen die Kosten für die Subventionierung von Kita-Plätzen 1,72 Millionen Franken.
Zu Frage 5: Der Anteil der Eltern an den Gesamtkosten schwankt, nimmt aber seit ein paar Jahren stetig zu:
Entwicklung Elternbeitrag
2010: 63.0%
2013: 76.5%
2016: 70.1%
2019: 68.0%
2021: 74.0%
2022: 75.0%
2023: 77.0%
Zu Frage 6: Die Abteilung Soziales ist mitten im Prozess der Überprüfung des FEB Modells. Sie hat die Betreuungsinstitutionen der FEB-Gruppe von Anfang an eingebunden und Rückmeldungen zum aktuell geplanten Vorgehen eingeholt. Sobald der Stadtrat sein Einverständnis zur grundsätzlichen Stossrichtung der Umgestaltung des FEB-Modells gibt, wird sich die Abteilung Soziales mit der Ausarbeitung der nötigen Details und der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen befassen.
Das heutige FEB Modell geht auf die Erteilung eines jährlich wiederkehrenden Kredits des Ustermer Stimmvolkes für die familienergänzende Betreuung aus dem Jahre 2003 zurück. Seither haben sich die Bedürfnisse von Familien in Uster geändert.
Mit der Anpassung des FEB Modells sollen attraktive Rahmenbedingungen für Kitas in der Stadt Uster geschaffen werden, damit mehr Kita Plätze zur Verfügung stehen. Weiter sollen für alle Eltern soweit möglich gleiche Bedingungen hinsichtlich der Subventionierungsmöglichkeiten geschaffen und der Verwaltungsaufwand vermindert werden.
In Uster gilt aktuell das Modell der indirekten Subjektfinanzierung (Städtische Beiträge zugunsten der Eltern werden direkt an die Kitas bezahlt). Dabei leisten zahlreiche engagierte Freiwillige in den als Vereinen geführten Kitas seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag. Die Bedürfnisse dieser nichtgewinnorientierten Kitas sollen auch in einem neuen Modell berücksichtigt werden.
Weitere Finanzierungsinstrumente bilden die Objektfinanzierung (Kitas und nicht Eltern werden unterstützt) und die direkte Subjektfinanzierung (direkte Ausbezahlung von Subventionen an Eltern).
Zu Frage 7: Die Auslastung in den meisten Kitas ist hoch und die Wartelisten teils lang. Wie rasch eine Kita auf Änderungswünsche der Eltern reagieren kann, hängt auch von der Situation in der jeweiligen Kita und den von den Eltern gewünschten Betreuungstagen ab. Der Grad der Auslastung ist ständigen Änderungen unterworfen und wird auch durch äussere Ereignisse wie z.B. die Erhöhung der Aufnahmequote für Personen im Asylbereich beeinflusst. Mit der Anpassung des bestehenden FEB-Modells soll die Grundlage für mehr Kita Plätze geschaffen werden. Bereits in Uster ansässige Kitas, die expandieren wollen, unterstützt die Stadt Uster intensiv bei der Suche nach neuen Standorten.
Zu Frage 8: Da weder beim Bund noch beim Kanton die entsprechenden Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sind, lässt sich diese Frage nicht abschliessend beantworten. Beide Vorlagen wollen unter anderem die Eltern bei der familienergänzenden Betreuung finanziell entlasten. Somit dürfte den Gemeinden bei Annahme der Vorlagen mehr Geld zur Verfügung stehen, um Elternbeiträge zu subventionieren. Die Stadt bemüht sich, das Feb-Modell so umzugestalten, dass es mit den geplanten Gesetzesänderungen vereinbar ist und hofft auf baldige Ergebnisse bei Bund und Kanton.
Zu Frage 9: Die Kita Heusser-Staub ist die älteste Kita in Uster. Sie wurde 1918 vom Ehepaar Berta und Jakob Heusser-Staub gegründet. Das Gebäude wurde 1921 eigens für diesen Zweck errichtet, es ist damit eine der ältesten Kinderkrippen der Schweiz. Das Ehepaar Heusser-Staub brachte die Kita zusammen mit den anderen Grundstücken auf dem Burghügel (Schloss Restaurant und Landwirtschaftsbetrieb) in die 1927 gegründete Heusser-Staub Stiftung ein und übertrug die Leitung dieser Stiftung dem jeweils amtierenden Stadtrat von Uster, welcher seither ex officio Stiftungsrat der Heusser-Staub Stiftung ist. Die Mitarbeitenden der Kita Heusser-Staub sind personalrechtlich den städtischen Angestellten gleichgestellt. Die in dieser Anfrage geäusserten Mutmassungen einer überdurchschnittlichen Personalfluktuation, kann der Stadtrat nicht bestätigen. Solche Berichte von Eltern, haben aber zu einer gewissen Verunsicherung im Kita-Team geführt. Der Stadtrat hält fest: Ein gewisses Mass an Personalwechsel ist in allen Kitas zu erwarten. Die Kita Heusser-Staub ist sehr gut geführt, verfügt über ein kompetentes und motiviertes Team, sie hat einen sehr hohen Belegungsgrad und garantiert mit ihren Räumlichkeiten und dem grossen angrenzenden Garten ideale Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung von Kleinkindern.
Die Kinderkrippe Heusser-Staub wird wie alle Kitas in Uster von der Sozialbehörde beaufsichtigt. Es erfolgen regelmässige Visitationen durch eine beauftragte Aufsichtsperson. Der generelle Eindruck über die Führung der Kita sowie die Personaleinsatzplanung sind ebenfalls Gegenstand dieser Aufsicht. Die Kita Heusser-Staub erfüllt aktuell alle Bewilligungsvoraussetzungen, Massnahmen sind gemäss Abklärungsstelle keine angezeigt.