Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

29. Mai 2024

Sportinfrastrukturentwicklung, Sportförderung – wer ist eigentlich wofür wann wie verantwortlich und mit welchem Ziel?

Anfrage von Balthasar Thalmann, Nina Nussbaumer und Ali Özcan

Uster ist eine Sportstadt – ja wahrlich. Wir dürfen uns über ein sehr grosses Angebot an tollen Sportinfrastrukturen freuen. Ebenso über viele aktive Sportlerinnen und Sportler im Breitensport, im Leistungssport, dies auch auf internationaler Ebene.

Dieser Erfolg führt selbstredend dazu, dass viele Bedürfnisse an die Weiterentwicklung der Sportanlagen und der Sportförderung gestellt werden. Versucht man sich anhand der offiziellen Dokumente der Stadt ein Bild zu machen, welche Ziele und Grundsätze dabei verfolgt werden, scheinen diese weder vollständig, noch aktuell und widerspruchsfrei zu sein. Einige Beispiele:

  • Der Leistungsauftrag für das Geschäftsfeld Sport ist stark auf Vereine und die städtischen Sportanlagen fokussiert. So werden dort als Sportanlagen die Sporthalle Buchholz, die Heusser-Staub-Wiese, das Hallenbad, das Stadion Buchholz, der Trendsportplatz und die beiden Freibäder erwähnt. Privat betriebene Anlagen wie das Dojo des Judoclubs, die Badmintonhalle, die Squash-Arena, die Kletterhalle Griffig oder die Reitsportanlage werden mit keinem Wort erwähnt. Auch nicht im Sportkonzept aus dem Jahr 2007. Und dies, obwohl einige dieser Anlagen Gegenstand des kantonalen oder gar des nationalen Sportanlagenkonzepts sind.
  • Im Konzept zur Weiterentwicklung der Sportanlage Buchholz aus dem Jahre 2019 war eine Aufwertung der Hauptachse mittels einer Baumreihe vorgesehen. Im vom Gemeinderat bewilligte Projekt für einen Pumptrack sind nur noch einzelne Baumpflanzungen vorgesehen.
  • Das Bootshaus für die Sportarten Rudern, Segeln oder Surfen ist als «Vereinsliegenschaft» im GF Liegenschaften aufgeführt. Die vorgesehenen Investitionen für die Sanierung und Erneuerung sind jedoch unter dem GF Sport zu finden.
  • Ebenso unter Verwaltung des GF Liegenschaften bzw. der Sekundarschule oder des Kantons befinden sich die Sporthallen in den Schulen, die das eigentliche Rückgrat für den ganzen Trainingsbetrieb bilden.

Aufgrund dieser Situation ergeben sich einige Fragen insbesondere zur strategischen und opera­tiven Führung der Sportanlageninfrastruktur.

Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Inwieweit sieht der Stadtrat einen Bedarf, das Sportkonzept 2007 zu überprüfen? Sind dazu schon Vorarbeiten im Gange, und falls ja, in welche Richtung gehen diese? Welche weiteren strategischen Grundlagen bestehen in Bezug auf Sportinfrastruktur und Sportförderung?
  2. Welche Politik verfolgt der Stadtrat in Bezug auf die privat betriebenen Sportanlagen? Inwieweit bestehen diesbezüglich Differenzierungen, ob diese von kantonaler oder nationaler Bedeutung sind?
  3. Welche Schnittstellen bestehen zwischen den für die Sportanlagen zuständigen Geschäftsfeldern und wie werden diese bewirtschaftet? Nach welchen Grundsätzen werden die Trainingsmöglich­keiten (Hallenbelegung) unter den Interessenten verteilt?
  4. Welche Planungs- und Koordinationsgefässe bestehen, um die Vorstellungen der Vereine, der Interessenvertretungen und der Analgenbetreibenden aufeinander abzustimmen? Wie werden die Bedürfnisse der Vereine abgeholt? Welche Rolle spielt dabei ProSport?
  5. Weshalb wird die Sanierung des Bootshauses in der Investitionsplanung unter dem GF Sport aufgeführt im Leistungsauftrag jedoch im GF Liegenschaften? Was ist dort geplant und mit welchem Zeithorizont?
  6. Was ist beim Forstwerkhof an der Gschwaderstrasse geplant, offenbar zusammen mit einem Dojo? Weshalb erscheint dieses Vorhaben in der Investitionsplanung sowohl im GF Sport wie auch im GF Stadtraum und Natur?
  7. Welche Bedürfnisse zur Weiterentwicklung von Sportanlagen oder in Bezug auf deren Bewirt­schaftung sind dem Stadtrat bekannt? Wie gedenkt er, diesen entsprechen zu können?
  8. Inwieweit sind nach Ansicht des Stadtrates Anpassungen an den Leistungsaufträgen nötig, um eine konsistente strategische und operative Führung der Sportinfrastruktur zu gewährleisten?

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Wie im Leistungsauftrag angekündigt, hat das Geschäftsfeld Sport das Sportkonzept aus dem Jahr 2007 aktualisiert. Hierbei wurde die Fachkommission Sport (inklusive ProSport) sowie die Abteilun­gen Präsidiales, Bau, Bildung, Finanzen und Sicherheit einbezogen. Der Stadtrat hat das Konzept an der Sitzung vom 25.06.2024 beschlossen. Das überarbeitete Konzept enthält folgende neue Themen:

  • Förderung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit im Sport: Gemäss der Umfrage Sport Schweiz von 2020 sind Mädchen weniger sportlich aktiv als Knaben. In den meisten Vereinen sind die weiblichen Mitglieder in der Minderzahl. Die Anzahl sporttreibender Mädchen und Frauen soll mit geeigneten Massnahmen und Projekten (z.B. Turnier für Schülerinnen) erhöht werden.
  • Inklusion: Inklusion soll Teil der Ustermer Sportwelt werden (z.B. Sportanlässe für Menschen mit Beeinträchtigung etc.).
  • Raum und Bewegung: Der öffentliche Raum soll zur Bewegung anregen und diese fördern. Daher ist die Gestaltung des öffentlichen Raums im Sinne von Sport- und Bewegungsförderung für Jung und Alt zentral (z.B. Kinderspielplätze, Outdoor-Trails etc.). Dadurch findet Sportförde­rung auf niederschwellige Art und Weise statt.
  • Veloförderung: Im Rahmen der Rad- und Paracycling Weltmeisterschaften 2024 konnten diverse Projekte zur Veloförderung lanciert werden (z.B. Pumptracks, Velo-Anlässe etc.). Dieser Schub soll nun mit weiteren Projekten / Massnahmen nachhaltig weiterverfolgt werden.
  • Ehrenamt: Die Sportvereine sind auf ehrenamtliche Personen als Funktionärinnen und Funktio­näre angewiesen. Immer mehr Sportvereine haben Probleme, entsprechende Personen zu fin­den. Daher sollen die Vereine bei der Gewinnung von ehrenamtlichen Personen unterstützt werden.

Die «Strategie Uster 2023» bildet die strategische Grundlage in Bezug auf die Sportinfrastruktur und die Sportförderung:

2b: Uster steigt um und entwickelt sich zur Velo- und ÖV-freundlichen Stadt.

3b: Gesundheit, Sport, Robotik, Mobilität sowie die Kreativwirtschaft sind Usters Schwerpunkte für die wirtschaftliche Entwicklung.

4c: Uster erneuert bestehende Sportanlagen und erweitert deren Angebot gezielt.

Weiter sind für die Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur folgende wichtigen strategischen Planungsgrundlagen relevant:

  • «3-Bäder-Betrachtung»: Diese beschreibt die Positionierung der drei Bäder Hallen-, Strand- und Dorfbad. Dieser Planungsgrundlage wurde im Februar 2010 (Antrag Nr. 357 des Stadtrates vom 8. Dezember 2009) bzw. im September 2011 (Antrag Nr. 74A des Stadtrates vom 30. August 2011) vom Gemeinderat zugestimmt. Als Ergebnis daraus wurde die Planung des neuen Hallenbades gestartet. Dieses wurde 2016 in Betrieb genommen. Weiter basiert darauf die geplante Sanierung des Dorfbades sowie die Sanierung des Garderobengebäudes des Strandbades.
  • «Gesamtplanung Sportanlage Buchholz»: Die Planung sieht im Wesentlichen vor, auf der Sportanlage Buchholz zusätzliche Fussballfelder, Garderoben sowie eine Erweiterung des Trendsportplatzes zu bauen. Hierbei sollen zudem neue Aufenthalts- und Grünräume entstehen. Weiter beinhaltet die Planung wichtige städtebauliche Aspekte wie z.B. der Sichtkorridor Richtung Winikon. Der Gemeinderat wurde am 21. Januar 2019 über die Gesamtplanung informiert.

Zu Frage 2: Im aktualisierten Sportkonzept ist der Grundsatz des Subsidiaritätsprinzips festgehalten: «Die Stadt Uster übernimmt vor allem Aufgaben, die durch die Sportvereine und weitere private Sportan­bietende nicht, beziehungsweise nur mit städtischer Unterstützung wahrgenommen werden können.»

Dies bedeutet, dass die Stadt diejenigen Sportanlageninfrastrukturen betreibt, welche nicht von privaten Anbietern zur Verfügung gestellt werden. Dieser Grundsatz wird in Uster seit Jahren ver­folgt. So werden Bäder, Turnhallen, Aussensportanlagen (unter anderem Fussballplätze und das Leichtathletikstadion) durch die Stadt unterhalten und bei Bedarf saniert, da diese Sportanlagen bei weitem nicht kostendeckend sind. Hingegen werden andere Sportanlagen, bei welchen ein Gewinn erwirtschaftet werden kann, von privaten Gesellschaften geführt (z.B. Squash, Klettern, Tennis, Golf etc.). Der Grundsatz der Subsidiarität wird im Bereich der Sportanlagen so auch von anderen Gemeinden und Städten umgesetzt.

Gemäss dem Sportkonzept ist die Sportpolitik zielgerichtet: «Die Stadt Uster betreibt eine zielge­richtete Sportpolitik. Sie ist auf die Bedürfnisse der Bevölkerung, der Sportvereine und weiterer im Sport tätiger Institutionen abgestimmt.» Damit stehen die Bedürfnisse der Ustermer Bevölkerung im Vordergrund. Ob eine Sportanlage von kantonaler oder nationaler Bedeutung ist, ist daher zweit­rangig.

Zu Frage 3: Das neue Sportkonzept regelt die Aufgabe der städtischen Stellen im Bereich Sport (Auszug Kapitel 5.8, 6.3, 6.4 und 6.5):

«Das Geschäftsfeld Sport ist sowohl für die städtische Sportförderung als auch für die städtischen Sportanlagen zuständig (exkl. Schulsportinfrastruktur). Dazu gehört der Betrieb, die Sanierung und der Ausbau der städtischen Sportanlagen (exkl. Schulsportinfrastruktur). Das Geschäftsfeld Sport vertritt die Stadt als Fachstelle nach aussen. Das Geschäftsfeld Sport bearbeitet, begleitet und koordiniert Sportgeschäfte innerhalb der Stadtverwaltung. Die Aufgaben des Geschäftsfeldes Sport richten sich nach dem jeweils gültigen Leistungsauftrag.»

«Die Abteilung Finanzen ist für den Betrieb der Sportinfrastruktur der Primarschulen verantwort­lich.»

«Die Abteilung Präsidiales leistet «Kinder- und Jugendförderung im Verein» sowie «Allgemeine Vereinsförderung». Zudem behandelt sie Vereinsgesuche um zivilgesellschaftliche Abstützung. Diese geht mit gewissen Vergünstigungen und Kostenerlassen bei der Stadt Uster einher.»

«Die Abteilung Bildung ist für den Sport an den Primarschulen verantwortlich. Sie ist für die Sanie­rung sowie den Ausbau der Sportinfrastruktur der Primarschulen verantwortlich.»

«Das Geschäftsfeld Sport führt eine zentrale Reservationsstelle für alle städtischen Sportanlagen (Turnhallen der Primarschule, Turnhallen der Sekundarstufe, Sportanlagen Buchholz und Heusser Staub). Gemeinnützige Vereine haben Vorrang vor kommerziellen Anbietenden. Weiter werden Vereine aus Uster bevorzugt und haben vergünstigte Tarife.»

Bei der aktuellen Turnhallenbelegung handelt es sich um eine über die Jahre gewachsene Struktur: Primär wurde angestrebt Vereine in einzelnen Hallen zu konzentrieren. Mit der Inbetriebnahme der neuen Turnhallen Krämeracker, konnte dieser Prozess weitgehend abgeschlossen werden. Das Prinzip der Konzentration von Vereinen in einer Halle hat sich sehr bewährt, da dies den Trainings­betrieb der Vereine erleichtert.

Zu Frage 4: In der Zusammenarbeit zwischen den Sportvereinen und dem Geschäftsfeld Sport spielt ProSport (Dachverband der Ustermer Sportvereine) eine zentrale Rolle. ProSport holt jährlich die Bedürfnisse der Vereine ab und koordiniert diese mit dem Geschäftsfeld Sport.

Bei Bauprojekten von Sportanlagen werden ProSport sowie die betroffenen Vereine jeweils früh­zeitig in den Planungs-Prozess einbezogen.

Weiter führt das Geschäftsfeld Sport regelmässige Anlagenspezifische «Koordinationssitzungen» mit den einzelnen Vereinen durch.

Zu Frage 5: Bei diesem Projekt handelt es sich um die Sanierung des Garderobengebäudes des Strandbades sowie die Sanierung des Bootshauses. Da das Strandbad in den Aufgabenbereich des Geschäfts­feldes Sport fällt, liegt die Leitung auch bei diesem Geschäftsfeld. Das Projekt ist seit längerem im Leistungsauftrag des GF Sport erwähnt. Der Zeithorizont der Umsetzung ist von der Investitions­planung abhängig.

Das Bootshaus, am Uferweg 5, ist im Verwaltungsvermögen der Stadt Uster. Das GF Liegenschaften ist für den Unterhalt dieser Liegenschaft zuständig. Da in den nächsten Jahren Sanierungsmassnah-men anstehen, haben sich die Abteilungen Gesundheit und Finanzen entschieden beide Sanierun­gen gemeinsam zu planen.

Zu Frage 6: Derzeit wird die Machbarkeit eines kombinierten Gebäudes mit dem neuen Forstwerkhof sowie einem neuen Dojo des Judo Clubs Uster geprüft. Das Projekt wird derzeit vom Geschäftsfeld Sport geleitet, da es sich beim Dojo um eine Sportanlage handelt. Aus diesem Grund ist der Planungs­kredit beim Geschäftsfeld Sport eingestellt. Da der Forstwerkhof Teil des GF Stadtraum und Natur ist, ist der mögliche Baukredit in der entsprechenden Investitionsplanung enthalten.

Zu Frage 7: Es gibt diverse bekannte Raumbedürfnisse. Diese haben alle einen engen Bezug zur «Gesamt­planung Sportanlage Buchholz». Diese ist vom Richtplan abhängig. Basierend auf dem Richtplan kann die Einzonung des Landstreifens im Nord-Westen der Sportanlage Buchholz angegangen werden. Letztlich muss der Richtplan vom Regierungsrat bewilligt werden. Erst dann kann mit der detaillierten Planung des Ausbaus der Sportanlage Buchholz begonnen werden.

Die Planung wird basierend auf einer «Gesamtschau» der vorhandenen Bedarfe vorgenommen. Diese Bedarfserhebung wird unter Einbezug der Vereine sowie privaten Sportanlagenbetreiber der Sportanlage Buchholz vorgenommen und erfolgt voraussichtlich im Jahr 2026.

Bei der künftigen Sportanlagenplanung müssen die Vorgaben der Investitionsplanung und beschränkten räumlichen Verhältnisse mitberücksichtigt werden.

Zu Frage 8: Der Stadtrat ist der Auffassung, dass die Aufgaben im Bereich Sport klar geregelt sind. Dennoch wird der Leistungsauftrag des Geschäftsfeldes Sport mit den privaten Sportanlagen ergänzt, welche von der Stadt Bauland im Baurecht zu einem vergünstigten Zins zur Verfügung erhalten.

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