Vorstösse der SP Uster im Gemeinderat

23. September 2024

Was würde die Annahme der kantonalen Vorlage 5939 für die Stadt Uster bedeuten?

Anfrage von Marius Weder und Nina Nussbaumer

Der Regierungsrat hat mit der Vorlage 5939 im November 2023 dem Kantonsrat eine Änderung des Steuergesetzes beantragt. Konkret geht es um eine Senkung des Gewinnsteuersatzes von heute 7 auf neu 6 Prozent. Die zuständige Kommission des Kantonsrats hat die Beratung der Vor-lage unterdessen abgeschlossen und die Vorlage dürfte bald vom Kantonsrat verabschiedet werden.

Die Steuergesetzänderung hat direkte Konsequenzen für die Gemeinden im Kanton Zürich. Denn die Steuereinnahmen von juristischen Personen gehen sowohl an den Bund, den Kanton Zürich als auch die jeweilige Standortgemeinde. Der Regierungsrat ist sich dessen bewusst, weshalb er auch eine Schätzung für die Mindereinnahmen machte. Diese Schätzungen beruhen jedoch auf dynamischen Modellrechnungen, welche sehr viele Ungewissheiten beinhalten und deren Effekte – wenn, dann erst nach einigen Jahren eintreffen würden. Schaut man sich die Mindereinnahmen der Vorlage anhand der Zahlen von 2023 an, belaufen sich diese auf über 350 Millionen Franken für den Kanton und die Gemeinden (Kantonale Steuereinnahmen der juristische Personen 2023: 1'297 Mio. CHF. Reduktion des Gewinnsteuersatzes von 7 auf 6% ergibt eine Reduktion von 185 Mio. CHF für den Kanton Zürich und ca. gleichviel für alle Gemeinden zusammen.).

Entsprechend wichtig ist es, für die Stadt Uster die wahren Konsequenzen der Gewinnsteuersatz-senkung zu kennen. Vor allem auch mit der nun voraussichtlich verabschiedeten Vorlage, welche der bürgerliche Kantonsrat aus Sicht der Gemeindefinanzen nochmals verschlechtert hat. Denn in einer Abstimmung ist es zentral, dass man der Stimmbevölkerung reinen Wein einschenkt.

Wir stellen dem Stadtrat folgende Fragen:

  1. Wie viel weniger Steuererträge pro Jahr hat die Stadt Uster, wenn der kantonale Gewinnsteuersatz von 7 auf 6% reduziert wird? Bitte um eine Berechnung anhand der Jahresrechnung 2023.
  2. Wie viel Steuerfuss-Prozenten entspricht der Betrag aus Frage 1?
  3. Profitiert die Stadt Uster von Ausgleichsmassnahmen des Kantons (insbesondere zeitlich beschränkte Unterstützung für besonders betroffene Gemeinden) im Zusammenhang mit der kantonalen Vorlage 5939?
  4. Wenn ja, wie hoch sind diese?

Der Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:

Generell: Bei der Berechnung basierend auf der Grundlage der Jahresrechnung 2023 handelt es sich um eine Momentaufnahme. Da diese laufend durch Sollstellungen bei den Steuern verändert wird. Mit jeder Korrektur einer provisorischen in eine definitive Veranlagung für das Steuerjahr 2023 verändern sich die Grundlagen. Die Reduktion von 7 Prozent auf 6 Prozent führt dazu, dass der Gewinnsteuerertrag real um 14,29 Prozent sinkt.

Auszug der Steuern aus der Jahresrechnung 2023

4010.00 Gewinnsteuern juristische Personen     Fr. 7 118 177.50

4011.00 Kapitalsteuern juristische Personen      Fr.    716 767.45

Nicht berücksichtigt werden bei dieser Berechnung auch die sogenannten dynamischen Effekte: Bei einer Senkung des Gewinnsteuersatzes kann der Kanton Zürich seine Standortqualität erhöhen und es ziehen in der Tendenz weniger Firmen weg bzw. es ziehen wieder neue Firmen hinzu. Dieser Effekt ist auch beim Verzicht auf eine Senkung des Gewinnsteuersatzes zu berücksichtigen. Allen­falls sinkt dadurch der Ertrag aus dieser Steuer ebenfalls, weil Firmen wegziehen oder weniger hinzuziehen.

Der Regierungsrat geht deshalb in seinen Überlegungen nicht von einer statischen Betrachtung aus, sondern basiert in seinen Überlegungen auf einer Studie zu den fiskalischen Auswirkungen der Steuervorlage 17 für den Kanton Zürich und seine Gemeinden. Diese Studie umfasste auch die Senkung des einfachen Gewinnsteuersatzes auf 6 Prozent. BAK Economics hat die genannte Studie unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse überprüft und aktualisiert. Gemäss der BAK-Studie dürfen die Folgen einer Gewinnsteuersenkung nicht rein statisch betrachtet werden. Die dyna­mischen Effekte der Reform, die durch Verhaltensanpassungen der Unternehmen zustande kommen, müssen gemäss der Studie zwingend mitberücksichtigt werden. Die Studie geht – unter Miteinbezug der dynamischen Effekte - von tieferen Steuerausfällen als die statische Betrachtungs­weise aus.

zu Frage 1: Im Jahr 2023 betrug die Gewinnsteuer der juristischen Personen für die Stadt Uster Fr. 7 118 177.50. Bei einem Steuersatz von 6 % reduziert sich die Gewinnsteuer auf Fr. 6 100 989.95. Somit reduziert sich der Steuerertrag der Stadt Uster bei dieser Betrachtung um Fr. 1 017 187.55. Basierend auf dem Berechnungsmodell des Regierungsrates (wahrscheinlichstes Szenario – Berechnungsmodell Regierungsrat) würden die Mindereinnahmen für die Stadt Uster bei rund 100 000 Franken liegen.

zu Frage 2: Basierend auf der Jahresrechnung 2023 entspricht die Reduktion in etwa einem Steuerfussprozent.

Zu Frage 3: Nein, die Stadt Uster wird nicht von der zeitlich beschränkten Unterstützung für besonders be­troffene Gemeinden profitieren, da die Erträge aus Gewinn- und Kapitalsteuern nicht mehr als 20 Prozent der gesamten Erträge aus Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern ausmachen. Der Anteil der Gewinn- und Kapitalsteuern betrug in der Jahresrechnung 2023 8,46 Prozent.

zu Frage 4: Dier Stadt Uster profitiert aus den oben aufgeführten Gründen nicht von den Ausgleichsmassnahmen des Kantons.

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