Gemeinnüziger Wohnungsbau in Uster
Anfrage von Markus Wanner «Kantone und Gemeinden sind gemäss der Verfassung des Kantons Zürich, Art. 110, verpflichtet, den gemeinnützigen Wohnungsbau und das selbstgenutzte Wohneigentum zu fördern. Die Förderung des selbstgenutzten