Was bedeutet ein Beitritt für mich?

Eine Mitgliedschaft in der SP Uster setzt voraus, dass man sich im Grundsatz mit den Ideen und Positionen der Sozialdemokratischen Partei identifizieren kann. Die Mitgliedschaft steht grundsätzlich allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Uster offen, das Stimm- und Wahlrecht ist keine Voraussetzung für eine Aufnahme. Mit der Mitgliedschaft erwirbt man sich das Recht an allen Entscheidungen der Sektion mitzuwirken, über Parolen und Nominationen zu befinden und die Sektion an den Parteitagen und Delegiertenversammlungen von SP Schweiz und SP Kanton Zürich zu vertreten.

Wie bei jedem Verein ist die Mitgliedschaft mit einem Mitgliederbeitrag verbunden. In der SP Uster beträgt dieser aktuell 210 Franken für Erwerbstätige, 85 Franken für Nichterwerbstätige (RenternInnen, StudentInnen, Frauen und Männer ohne Erwerbseinkommen). Nur ein Teil dieses Mitgliederbeitrages bleibt allerdings in der Sektionskasse, ein beträchtlicher Teil wird an die Kantonal- und die Bundespartei weitergeleitet.

Die SP Kanton Zürich kennt desweiteren einen Parteiausgleichsbeitrag (PAB). Dieser richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen und ist progressiv gestaltet: Menschen mit tiefen Einkommen zahlen nur einen kleinen Beitrag, Mitglieder mit hohen Einkommen bedeutend mehr (Beispiele: 40'000 Franken steuerbares Einkommen: 20 Franken PAB; 60'000 Franken:  280 Franken; 80'000 Franken: 940 Franken; 100'000 Franken: 2'000 Franken). Der PAB wird von der Kantonalpartei eingezogen, einen Teil davon erhält die Sektion. Der PAB ist der Grund dafür, dass die SP Kanton Zürich im Vergleich zu anderen Kantonalparteien über ausreichende Mittel verfügt, um eine professionelle Infrastruktur zu finanzieren und sich mittels Abstimmungs- und Wahlkampagnen aktiv ins politische Geschehen in unserem Kanton einzumischen. Im ersten Mitgliedsjahr ist man von der PAB-Pflicht befreit.

Mitglieder, die aufgrund einer Nomination durch die SP Uster in ein Behördenamt gewählt worden sind, führen zusätzlich 10 Prozent ihrer Behörden-Entschädigung als Behördenabgabe ab. Diese Gelder werden aber zum überwiegenden Teil nicht für laufende Aufgaben herangezogen, sondern dienen zur Finanzierung der alle vier Jahre stattfindenden Gesamterneuerungswahlen.

An einer Mitgliedschaft interessiert? Dann finden Sie hier das Beitrittsformular.